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Mitschuldner

Es gibt unzählige Situationen, in denen ein Kredit, die Realisierung finanzieller Projekte ermöglicht. Damit der Geldverleih jedoch auch stattfinden kann, wird der Kreditnehmer auf Sicherheiten geprüft. Um diese Sicherheiten gewährleisten zu können, kommt es in vielen Fällen zu einer sogenannten Bürgschaft, in der zusätzlich zum Hauptschuldner, also dem Kreditnehmer, ein oder mehrere Mitschuldner aufgenommen werden. Der Hauptschuldner und der Mitschuldner sind dann zusammen Gesamtschuldner. In den meisten Fällen fungieren Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Geschäftspartner als Mitschuldner.Mitschuldner

Wann ist man Mitschuldner?

Ein Mitschuldner ist dadurch gekennzeichnet, dass er wie der Hauptschuldner im Kreditvertrag benannt wird und danach ebenfalls zur Kredittilgung, also der entstandenen Schuld, herangezogen werden kann. Andere Bezeichnungen für Mitschuldner sind Mitdarlehensnehmer oder Mitantragsteller. Dies dient dem Kreditanbieter oder dem privaten Kreditor als Vorsichtsmaßnahme und Sicherheit im Geldgeschäft.

Bei einer offenen Zahlung wird nun erst einmal der Hauptschuldner kontaktiert. Sollte dieser aus nachweislichen Gründen zahlungsunfähig sein, wird die Zahlung automatisch vom Mitschuldner übernommen. Obwohl dem Geldinstitut oder dem privaten Kreditor die Wahl offen steht, sich sofort an den Hauptschuldner oder den Mitschuldner zu wenden und die offenen Forderungen einzufordern, wendet sich das Kreditinstitut wie eine Bank erst einmal üblicherweise mit allen zweckdienlichen Mitteln an den Hauptschuldner, um seine ausstehenden Gelder einzutreiben. Hierbei kann dann auch privates Vermögen gepfändet werden.

Der Vorteil für den Kreditgeber ist das geminderte Risiko, wenn er sich in einem finanziellen Notfall anstatt nur an eine, gleich an zwei oder mehrere Personen wenden kann, um die Schulden einzufordern. Dabei muss im Kreditvertrag vermerkt werden, in welcher Höhe der oder die Mitschuldner haften. Dies kann dann teilweise wie auch vollständig ausgeführt werden. Bei einer teilbaren Leistung kann der Gläubiger dann nur einen gewissen Anteil einfordern, die Mitschuldner müssen somit auch nur diesen zahlen.

Normalerweise wird hierbei der Hauptschuldner kontaktiert, bevor die Mitschuldner ihre finanzielle Rechenschaft abzulegen haben. Es ist in der Praxis gewöhnlich, dass Kredite von zwei Personen beantragt werden, die dann auch beide auf dem Kreditvertrag unterschreiben. In den meisten Fällen ist es sogar so, dass Kreditanbieter solch ein Darlehen nur unter der Nennung von mindestens zwei Parteien oder Mitschuldnern akzeptieren. Dabei obliegt die Funktion als Mitschuldner bei natürlichen wie juristischen Personen, die auch als gerichtliche Vertreter gesehen werden können.

Spezielle Formen des Mitschuldners

Eine spezielle Form der Bürgschaft, ist die sogenannte gesamtschuldnerische Bürgschaft. Wie auch in den anderen Fällen bleiben alle Schuldner bis zur Wirkung einer kompletten Leistungserbringung in ihrer Pflicht. Leistet dann ein Mitschuldner die gesamte Tilgung, werden automatisch alle Betroffenen von dieser Verpflichtung freigesprochen, bei entsprechenden Raten eben bis zum nächsten Fälligkeitsdatum. Da in jedem Fall eine andere Person für einen Schuldner haftet, obliegt dem Kreditanbieter die Nutzung einer ganz besonderen Bereitschaftserklärung zur Zahlung anfallender Kosten.

Diese Einverständniserklärung erlaubt den Abzug einer Verbindlichkeit und macht die Bürgschaft zu einer gern gesehenen Handlungsgrundlage - besonders zur Ausstellung eines Darlehens. Der Bürge ist allerdings erst zur Zahlung aufgefordert, wenn der eigentliche Schuldner dazu nicht in der Lage sein sollte. Dagegen ist der von vornherein zur Tilgung genannte Mitschuldner auch in folgender Situation, dem Hauptschuldner die Aufgabe der Zahlung abzunehmen.

Welchen Nutzen hat die Nutzung von Mitschuldnern?

Welchen Nutzen hat die Nutzung von Mitschuldnern?Eine Bürgschaft ist besonders sinnvoll, wenn der Hauptschuldner dem Kreditgeber keine ausreichende Bonität vorweisen kann und deshalb sein finanzielles Anliegen in der Umsetzung beziehungsweise Realisierung gefährdet sieht. Zudem werden Bürgschaften oft bei Abschluss eines besonders hohen Kredites genutzt. Bei besonders hohen Kreditsummen kann die Regel gelten, dass je mehr Mitschuldner genannt werden, das Urteil des Kreditinstitutes eher für das entsprechende Projekt ausfällt. Zudem werden durch eine Bürgschaft und einer daraus resultierenden sicheren Bonität bessere Konditionen im Kreditvertrag erreicht, weshalb die Nennung eines Mitschuldners in Betracht gezogen werden sollte.

Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag befähigt der Mitschuldner das Kreditinstitut nicht nur zur gleichberechtigten Verfahrensfreiheit, er muss auch gleichermaßen haften. Die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls wird für den Kreditgeber somit um einige Prozent gesenkt.

 

 

 

 

Mitschuldner können in unterschiedlichen Fällen herangezogen werden

Da zur Sicherheit des Geldgebers stets verbindliche Sicherheiten geprüft werden, ergibt sich das Mitwirken eines Mitschuldners schon bei üblichen Immobilienkrediten bzw. einer Baufinanzierung. Somit kann die Tilgungsrate auf eine garantierte Weise eingefahren werden, da in finanziell heiklen Fällen, der zweit oder dritt genannte Mitschuldner zur Zahlung aufgefordert werden kann. Bei den meisten Kreditgeschäften in der Immobilienbranche werden Familienangehörige wie der Ehepartner für diese Zahlungen einbezogen. Bei Einfamilienhäusern wird meist der Mann als Hauptschuldner eingesetzt, während die Ehefrau als Mitschuldner eingetragen wird.

Bei Unternehmensgründungen verhält es sich ähnlich. Hierbei werden gerade bei Geschäftspartnern einfach alle Beteiligten der Unternehmensführung aufgelistet. Dies entspricht jedoch auch der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens. Danach werden Gesellschaften bürgerlichen Rechtes anders behandelt als Aktiengesellschaften. Die Wahl der Geschäftsform trägt demzufolge dazu bei, ob und wie hoch Personen eines Unternehmens in der Leitungsebene vom Zugriff der entsprechenden Behörde oder des staatlichen wie auch privaten Kreditinstitutes belangt werden können.

Bei vollständiger Tilgung des Kreditbetrages und der angesammelten Zinsen der bereitgestellten Geldsumme kann der Mitschuldner sofort aus seiner Verantwortung gezogen werden und braucht sich um weitere Verbindlichkeiten keine Sorgen zu machen.

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